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  • Lackiertechniker gesucht | ION-7

    Lackiertechniker im Außendienst (m/w/d) im Münsterland gesucht. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. AUSSENDIENST - M / W / D Lackiertechniker/meister im Außendienst Münster Du bist Kfz-Lackierer und willst raus aus der Kabine? Dann komm zu uns! Was erwartet dich? Du führst Demos des Stickstofflackiergeräts ION-7 direkt beim Kunden durch und schulst Lackierer in der Technologie. Du betreust Bestandskunden und führst Wartungen durch. Du akquirierst neue Kunden in deinem Gebiet und begleitest sie bis zum Vertragsabschluss. Du vertrittst KAMATEC bei Messen und Verbandstreffen in deiner Region. Das bieten wir dir Firmenwagen Für deinen Außendienst-Alltag Eigenes Gebiet Verantwortung ab Tag 1 Du-Kultur Direkt, offen und auf Augenhöhe Kurze Wege Flache Hierarchien, schnelle Entscheidungen Familiäres Team Zusammenhalt und regelmäßige Firmenevents Corporate Benefits Mitarbeiterrabatte bei Partnerunternehmen Das bringst du mit Technisches Verständnis und schnelle Auffassungsgabe Berufserfahrung in der Lackierung Erste Erfahrung im Bereich Verkauf und Service von Vorteil, aber keine Pflicht Hohe Kunden- und Serviceorientierung sowie Engagement, Motivation und Flexibilität Hohe Eigenverantwortung und Teamfähigkeit Sehr gute Kommunikationsfähigkeit sowie sehr gute Deutschkenntnisse Reisebereitschaft Besitz der Führerscheinklasse B Jetzt bewerben Schick uns deine Bewerbung per Mail an karriere@kamatec.com oder fülle das Bewerberformular aus: Vielen Dank! Absenden Ich stimme zu, dass KAMATEC GmbH meine angegebenen Daten zur Bearbeitung meiner Bewerbung speichert und mich diesbezüglich kontaktiert. Die Daten werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht. Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutz* Was möchtest du uns noch mitteilen? Hier ist auch Platz für einen kurzen Lebenslauf Wie lange arbeitest du schon als Lackierer?* Wohnort* Telefon* E-Mail* Name* Nächste Seite: Produkte Technik Nur mit ION-7 Referenzen Finanzierung Umwet Kontakt KAMATEC © 2026 KAMATEC GmbH | Im Oberen Tal 31 | 74858 Aglasterhausen | Germany AGB DATENSCHUTZ IMPRESSUM KAMATEC Über uns Unser Team Karriere News Weitere Produkte ION-7 Home Produkt Technik Nur mit ION-7 Service Finanzierung Umwelt KONTAKT Kontaktformular Newsletter Nächste Seite: KAMATEC © 2026 KAMATEC GmbH | Im Oberen Tal 31 | 74858 Aglasterhausen | Germany KAMATEC Über uns Unser Team Karriere News Weitere Produkte ION-7 Home Produkt Technik Nur mit ION-7 Service Finanzierung Umwelt KONTAKT Kontaktformular Newsletter AGB DATENSCHUTZ IMPRESSUM

  • Lackiertechniker gesucht | ION-7

    Lackiertechniker im Außendienst (m/w/d) zwischen Nürnberg und Stuttgart gesucht. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. AUSSENDIENST - M / W / D Lackiertechniker/meister im Außendienst Zwischen Nürnberg und Stuttgart Du bist Kfz-Lackierer und willst raus aus der Kabine? Dann komm zu uns! Was erwartet dich? Du führst Demos des Stickstofflackiergeräts ION-7 direkt beim Kunden durch und schulst Lackierer in der Technologie. Du betreust Bestandskunden und führst Wartungen durch. Du akquirierst neue Kunden in deinem Gebiet und begleitest sie bis zum Vertragsabschluss. Du vertrittst KAMATEC bei Messen und Verbandstreffen in deiner Region. Das bieten wir dir Firmenwagen Für deinen Außendienst-Alltag Eigenes Gebiet Verantwortung ab Tag 1 Du-Kultur Direkt, offen und auf Augenhöhe Kurze Wege Flache Hierarchien, schnelle Entscheidungen Familiäres Team Zusammenhalt und regelmäßige Firmenevents Corporate Benefits Mitarbeiterrabatte bei Partnerunternehmen Das bringst du mit Technisches Verständnis und schnelle Auffassungsgabe Berufserfahrung in der Lackierung Erste Erfahrung im Bereich Verkauf und Service von Vorteil, aber keine Pflicht Hohe Kunden- und Serviceorientierung sowie Engagement, Motivation und Flexibilität Hohe Eigenverantwortung und Teamfähigkeit Sehr gute Kommunikationsfähigkeit sowie sehr gute Deutschkenntnisse Reisebereitschaft Besitz der Führerscheinklasse B Jetzt bewerben Schick uns deine Bewerbung per Mail an karriere@kamatec.com oder fülle das Bewerberformular aus: Vielen Dank! Absenden Ich stimme zu, dass KAMATEC GmbH meine angegebenen Daten zur Bearbeitung meiner Bewerbung speichert und mich diesbezüglich kontaktiert. Die Daten werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht. Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutz* Was möchtest du uns noch mitteilen? Hier ist auch Platz für einen kurzen Lebenslauf Wie lange arbeitest du schon als Lackierer?* Wohnort* Telefon* E-Mail* Name* Nächste Seite: Produkte Technik Nur mit ION-7 Referenzen Finanzierung Umwet Kontakt KAMATEC © 2026 KAMATEC GmbH | Im Oberen Tal 31 | 74858 Aglasterhausen | Germany AGB DATENSCHUTZ IMPRESSUM KAMATEC Über uns Unser Team Karriere News Weitere Produkte ION-7 Home Produkt Technik Nur mit ION-7 Service Finanzierung Umwelt KONTAKT Kontaktformular Newsletter Nächste Seite: KAMATEC © 2026 KAMATEC GmbH | Im Oberen Tal 31 | 74858 Aglasterhausen | Germany KAMATEC Über uns Unser Team Karriere News Weitere Produkte ION-7 Home Produkt Technik Nur mit ION-7 Service Finanzierung Umwelt KONTAKT Kontaktformular Newsletter AGB DATENSCHUTZ IMPRESSUM

  • Produkte | ION-7

    Das Upgrade für deine Lackierung. Das leistungsfähigste, sparsamste und fortschrittlichste Gerät zum Lackieren mit Stickstoff. Ich bin ION-7 Die Weiterentwicklung im Lackieren mit Stickstoff. Ein deutliches effizienteres System durch die Kombination von Erwärmung und Ionisierung. kostenlos & unverbindlich testen Deine Gesundheit liegt uns am Herzen Better Product in a Better Way Jetzt kostenlos testen Kontakt Durch den verringerten Lackierdruck an der Lackierpistole, entsteht weniger Overspray in der Kabine, was gesünder für den Lackierer und besser für die Lackierkabine ist. Durch die Verwendung von Stickstoff, werden keine Wasserstoffmoleküle auf das Werkstück getragen. Außerdem wird der Lack mit der idealen Temperatur auf das Werkstück aufgetragen. Stickstoff und Temperatur sind so die perfekten Bestandteile für die Verkürzung der Ablüftzeiten. Durch die verkürzten Ablüftzeiten kann pro Tag ein Lackiergang mehr eingeplant werden. Du kannst aber auch mehr Teile mit in die Kabine nehmen. Denn dank verringertem Overspray können mehrere Farben in einer Kabine lackiert werden. Der Stickstoff hält die Temperatur- und Feuchtigkeitswerte konstant. Dadurch ist beispielsweise auch eine klimaunabhängige Anwendung möglich. Durch das verringerte Overspray werden die Kabinenfilter weniger belastet. Dadurch verringert sich der Wartungsaufwand und die Lebensdauer der Filter erhöhen sich. Ich bin ION-7 Die Weiterentwicklung im Lackieren mit Stickstoff. Ein deutliches effizienteres System durch die Kombination von Erwärmung und Ionisierung. Kostenlos & unverbindlich testen Durch den verringerten Lackierdruck an der Lackierpistole, entsteht weniger Overspray in der Kabine, was gesünder für den Lackierer und besser für die Lackierkabine ist. Durch die Verwendung von Stickstoff, werden keine Wasserstoffmoleküle auf das Werkstück getragen. Außerdem wird der Lack mit der idealen Temperatur auf das Werkstück aufgetragen. Stickstoff und Temperatur sind so die perfekten Bestandteile für die Verkürzung der Ablüftzeiten. Durch die verkürzten Ablüftzeiten kann pro Tag ein Lackiergang mehr eingeplant werden. Du kannst aber auch mehr Teile mit in die Kabine nehmen. Denn dank verringertem Overspray können mehrere Farben in einer Kabine lackiert werden. Durch das verringerte Overspray werden die Kabinenfilter weniger belastet. Dadurch verringert sich der Wartungsaufwand und die Lebensdauer der Filter erhöhen sich. Der Stickstoff hält die Temperatur- und Feuchtigkeitswerte konstant. Dadurch ist beispielsweise auch eine klimaunabhängige Anwendung möglich. Ionisierung Starten Sie jetzt unseren Amortisationsrechner und berechnen Sie Ihre individuellen Einsparungen. Stickstoffgewinnung durch den Einsatz einer Membran Erwärmung durch eine hocheffiziente Heizung Stickstoffgewinnung durch den Einsatz einer Membran Die Farbtöne bleiben gleich Kostenlos & unverbindlich testen Better Product in a Better Way Deine Gesundheit liegt uns am Herzen Jetzt kostenlos testen Erwärmung durch eine hocheffiziente Heizung Ionisierung Die Farbtöne bleiben gleich Jetzt kostenlos testen Durch den verringerten Lackierdruck an der Lackierpistole, entsteht weniger Overspray in der Kabine, was gesünder für den Lackierer und besser für die Lackierkabine ist. Durch die Verwendung von Stickstoff, werden keine Wasserstoffmoleküle auf das Werkstück getragen. Außerdem wird der Lack mit der idealen Temperatur auf das Werkstück aufgetragen. Stickstoff und Temperatur sind so die perfekten Bestandteile für die Verkürzung der Ablüftzeiten. Durch die verkürzten Ablüftzeiten kann pro Tag ein Lackiergang mehr eingeplant werden. Du kannst aber auch mehr Teile mit in die Kabine nehmen. Denn dank verringertem Overspray können mehrere Farben in einer Kabine lackiert werden. Durch die Verwendung von Stickstoff wird keine Feuchtigkeit in das Lackbild getragen. Denn Sauerstoff ist der Wasserstoffträger in der Atmosphäre. In unserem Lackierschlauch, in dem konstant der Stickstoff erwärmt wird, kann zu jeder Jahreszeit gleich lackiert werden. Durch die Verwendung von Stickstoff wird keine Feuchtigkeit in das Lackbild getragen. Denn Sauerstoff ist der Wasserstoffträger in der Atmosphäre. Der Stickstoff hält die Temperatur- und Feuchtigkeitswerte konstant. Dadurch ist beispielsweise auch eine klimaunabhängige Anwendung möglich. Durch das verringerte Overspray werden die Kabinenfilter weniger belastet. Dadurch verringert sich der Wartungsaufwand und die Lebensdauer der Filter erhöhen sich.

  • AGB | ION-7

    Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für Private und gewerbliche Kunden. Unsere AGB's Verkaufs- und Lieferbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Kunden Gewerbliche Kunden Allgemeine Geschäftsbedingungen der KAMATEC GmbH gegenüber gewerblichen Kunden § 1 Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („Allgemeine Geschäftsbedingungen“) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, auch wenn sie bei zukünftigen vertraglichen Vereinbarungen nicht ausdrücklich erwähnt oder in Bezug genommen werden. Der Einbeziehung von allgemeinen Einkaufsbedingungen oder sonstigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch, wenn der Kunde auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, selbst wenn diese Abwehr- und/oder Ausschließlichkeitsklauseln enthalten und wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen, unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge, in der die konkurrierenden Bedingungen von den Vertragspartnern in Bezug genommen werden. Im Falle eines Anerkenntnisses von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden beschränkt sich dieses auf das jeweilige Geschäft. Unser Anerkenntnis bedarf der Textform. Die Waren werden ausschließlich in den im jeweils aktuellen Katalog, Prospekt, der Werbung oder auf unserer Internetseite angegebenen Ausführungen, Verpackungseinheiten bzw. Mindestmengen geliefert. Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts sowie handelsübliche Abweichungen in Form, Farbe und Gewicht bleiben uns, sofern von der bestellten Qualität und Funktionalität nicht abgewichen wird, vorbehalten. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen, sofern diese für den Kunden zumutbar sind, berechtigt. § 2 Vertragsschluss Unsere Angebote sind freibleibend. Eine Bestellung durch einen Kunden ist ein bindendes Angebot und bedarf der Textform, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen. Der Lieferumfang richtet sich nach unserer Bestätigung in Textform. Dies gilt auch dann, wenn die von uns geschuldete Leistung nach Vorgaben des Kunden, insbesondere nach einer von ihm stammenden Zeichnung zu bewirken ist. Eine Bezugnahme unsererseits auf DIN/ISO-Vorschriften und andere Vorschriften ist Leistungsbeschreibung und keine Zusicherung von Eigenschaften. Wir sind jederzeit dazu berechtigt, die gesamte Lieferung oder Teile hiervon Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises oder Stellung einer Sicherheit in Höhe der offenen Kaufpreisforderung vorzunehmen. Bei Bestellungen aus dem Ausland behalten wir uns vor, die Ware nur gegen Vorkasse auszuliefern. Mündliche Auskünfte und Zusagen von unserer Seite sind nur dann verbindlich, wenn und soweit wir sie in Textform bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware und Rechnung entsprechen. Die in der Auftragsbestätigung und/oder anderen zwischen uns und dem Kunden gewechselten Schriftstücken enthaltenen Erklärungen über die Beschaffenheit der Ware stellen keine Garantie im Sinne von § 276 Abs. 1 BGB oder eine selbständige Garantie dar. Dies gilt nicht, soweit eine Garantie ausdrücklich vereinbart wird. Die in unserer Auftragsbestätigung bzw. Rechnung aufgeführten Auftrags-Nr., Kunden-Nr. und Rechnungs-Nr. sollen vom Kunden bei Rechnungsbegleichung und bei jeder Kommunikation mit uns angegeben werden. Im Falle einer durch den Vertragspartner modifizierten Annahmeerklärung ist dieser verpflichtet, auf die inhaltlichen Änderungen ausdrücklich hinzuweisen. Fehlt der ausdrückliche Hinweis, ist unsere vorangehende Fassung maßgeblich. Die modifizierte Annahmeerklärung führt nur zum Vertragsschluss, soweit wir sie durch eine (ggfs. erneute) Auftragsbestätigung bestätigen oder ihr durch Zusendung der Waren gemäß der modifizierten Bestellung nachkommen. Von uns angeforderte umsatzsteuerliche Nachweise oder Informationen bei Auslands- und innergemeinschaftlichen Lieferungen wird der Kunde uns unverzüglich zur Verfügung stellen und – soweit von uns angefordert – durch geeignete Unterlagen belegen. Wir sind zur Zurückbehaltung der Ware berechtigt, bis uns die vorgenannten Nachweise oder Informationen vollständig übermittelt wurden. Entsteht uns durch fehlerhafte Angaben des Kunden eine Zoll-, Steuer- bzw. Umsatzsteuernachforderung, verpflichtet sich der Kunde, uns diesen Betrag binnen 14 Tagen ab Weiterberechnung zu erstatten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzes bleibt ausdrücklich vorbehalten. Treten wir wegen Nichtverfügbarkeit der Ware vom Kaufvertrag zurück, verpflichten wir uns, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und erhaltene Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten. Diese Regelung gilt auch im Falle der Nacherfüllungsansprüche. Ist die bestellte Ware nicht oder nicht mehr verfügbar, behalten wir uns außerdem vor, vor Verbindlichkeit der Bestellung eine nach Preis und Qualität gleichwertige Ware anzubieten. Nach Verbindlichkeit der Bestellung behalten wir uns das Recht vor, im Einzelfall eine im Preis gleichwertige Ware ohne Einschränkung der bestellten Qualität und Funktionalität anzubieten. Für Ersatzartikel gelten im Falle der Annahme der Ware dieselben Mängelansprüche, Garantiebedingungen und Schadensersatzansprüche. § 3 Langfrist- und Abrufverträge Unbefristete Verträge sind, soweit nicht anderweitig vereinbart, mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende kündbar. Die Kündigung bedarf der Textform. Im Übrigen gehen die Bestimmungen von Langfrist- und Abrufverträgen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen insoweit vor, als sie nicht mit Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen übereinstimmen. Im Übrigen gelten ergänzend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. § 4 Preise, Preisänderungen Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe und zuzüglich der Fracht- und Verpackungskosten. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich im vorgenannten Fall bis zur Fertigstellung bzw. Lieferung der Ware die Rohstoffpreise, sonstige Materialkosten, Zölle, Steuern oder sonstige Abgaben sowie Frachten oder werden diese neu eingeführt, so sind wir berechtigt, eine angemessene Anpassung des Preises unter Berücksichtigung dieser Faktoren vorzunehmen. Dies gilt auch dann, wenn ein Festpreis vereinbart wurde. Die vereinbarten Preise gelten nur für die jeweilige Bestellung. In Ermangelung anderer Vereinbarungen sind diese Preise für Nachbestellungen nicht verbindlich. Sofern im Katalog, auf unserer Internetseite oder in der Werbung nicht ausdrücklich anders erwähnt, beziehen sich die Preise auf die jeweils abgebildeten Artikel gemäß Beschreibung, nicht jedoch auf Zubehör oder Dekoration. § 5 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung Der Kaufpreis bzw. Vergütungen sowie die Entgelte für die Nebenleistungen sind vorbehaltlich anderer Vereinbarungen innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Soweit Teilleistungen erbracht werden, können diese auch innerhalb eines einheitlichen Lieferungsvertrages durch Abschlagsrechnungen geltend gemacht und fällig gestellt werden. Erfüllung tritt erst mit Eingang der Zahlung auf unserem Konto ein. Bei der Rechnungsbegleichung per Bankeinzug wird die Ware erst dann Eigentum des Bestellers, wenn der Betrag vollständig und ohne Widerruf der Lastschrift eingezogen werden konnte. Bei der Wahl des Lastschriftverfahrens durch den Besteller gelten die Vorschriften des europäischen Zahlungssystems SEPA. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf fünf Tage verkürzt. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift wegen mangelnder Kontodeckung oder aufgrund vom Besteller falsch übermittelter Kontodaten entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, die Abbuchungserlaubnis für die Zukunft zu widerrufen. Bei Zahlung per SEPA-Basislastschrift oder per SEPA-Firmenlastschrift ermächtigt der Kunde uns durch Erteilung eines entsprechenden SEPA-Mandats, den Rechnungsbetrag vom angegebenen Konto einzuziehen. Skontoabzüge sind nur zulässig, soweit wir sie gewähren, und setzen im Übrigen voraus, dass keine Zahlungsrückstände aus der gesamten Geschäftsverbindung bestehen. Im Falle von Zahlungsrückständen gilt bis zu deren vollständigem Ausgleich Vorkasse vereinbart. Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst auf Altschulden des Kunden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, sind wir berechtigt Zahlungen zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen ist der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Bei festgestellten Mängeln ist der Kunde nur insoweit zur Zurückbehaltung des Kaufpreises berechtigt, wie dies in Anbetracht der Mängel angemessen erscheint. Uns steht das Recht zu, die Ware erst nach Zahlung durch den Kunden an diesen auszuliefern bzw. die Leistung zu erbringen, sofern der Kunde aus früheren Leistungen vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht eingehalten hat oder noch Zahlungsrückstände aus diesen ausstehen bzw. die Zahlungsfähigkeit des Kunden in Frage gestellt ist. Der Kunde ist mit dem Erhalt von Rechnung in elektronischer Form (PDF) einverstanden § 6 Verzug Soweit im Einzelfall nicht abweichend geregelt, beträgt das Zahlungsziel 8 Tage ab Rechnungstellung. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden sind wir berechtigt, Mahngebühren für jedes Mahnschreiben in Höhe von 15,00 € sowie vom Zeitpunkt der Fälligkeit an Zinsen in Höhe neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Wir können bei Zahlungsverzug nach Mitteilung an den Kunden die Erfüllung unserer Verpflichtung bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen. § 7 Eigentumsvorbehalt Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns aus dem Lieferverhältnis zustehen. Das gilt auch, wenn Zahlungen ausdrücklich auf bestimmte Forderungen geleistet werden. Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind pfleglich zu behandeln. Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu verkaufen, solange er seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages inkl. MwSt. unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen uns alle für den Einzug dieser Forderungen notwendigen Informationen zu geben und seine Schuldner über die bestehende Forderungsabtretung zu informieren. Soweit der Kunde zur treuhänderischen Einziehung der Forderung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges berechtigt ist oder mit unserer Zustimmung bleibt, hat die Einziehung auf ein von den sonstigen Geschäftskonten separiertes Bankkonto zu erfolgen, das treuhänderisch für uns geführt wird. Der Kunde hat alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu treffen, damit die Zahlung des Dritten nicht auf ein anderes Konto erfolgt. Der Kunde ist verpflichtet, vereinnahmte Beträge aus den abgetretenen Forderungen an uns abzuführen. Auf Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Einrichtung eines treuhänderisch gebundenen Kontos für die von ihm eingezogenen Fremdgelder nachzuweisen. Die Berechtigung des Kunden zum Forderungseinzug erlischt, wenn wir sie in Textform widerrufen, der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nicht nachkommt, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird oder er seine Zahlungen einstellt. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die abgetretene Forderung selbst einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, uns alle zum Einzug erforderlichen Informationen zu erteilen und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen. Der Kunde ist in diesem Falle weiter verpflichtet, den Schuldnern diese Abtretung mitzuteilen. Führt der Kunde vereinnahmte Beträge aus abgetretenen Forderungen nicht unverzüglich an uns ab, ist er verpflichtet, diese treuhänderisch und unentgeltlich für uns zu verwahren. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gegenüber zu setzenden angemessenen Frist zur Leistung zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Wir sind auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen, ohne dass für uns eine Verpflichtung entsteht. Werden die Liefergegenstände mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Werden die Liefergegenstände mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Kunde verwahrt unentgeltlich das Miteigentum für uns. Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf unser Eigentum hinzuweisen. Bei Einschaltung eines Lagerhalters ist vor Einlagerung unserer Ware auf unser Eigentum hinzuweisen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 20% übersteigt. Ist der Eigentumsvorbehalt oder die Abtretung nach dem Recht, in dessen Bereich sich die Ware befindet, nicht wirksam, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt oder der Abtretung in diesem Bereich entsprechende Sicherheit als vereinbart. Ist hierbei die Mitwirkung des Bestellers erforderlich, so hat er alle Maßnahmen zu treffen, die zur Begründung und Erhaltung solcher Rechte erforderlich sind. § 8 Liefertermine, Lieferumfang Die vereinbarten Lieferfristen und -termine sind nicht verbindlich, soweit nicht ein fester Termin in Textform vereinbart ist. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht, bevor alle Einzelheiten der Ausführung geklärt sind und alle sonstigen vom Kunden zu erfüllenden Voraussetzungen vorliegen; Entsprechendes gilt für Liefertermine. Sie ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Streik und Aussperrung, behördlichen Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, produktionstechnischen Schwierigkeiten, Ausschuss und Nacharbeitungen, Betriebsstörungen, Pandemien, Personalmangel und Mangel an Transportmitteln sowie insgesamt beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, auf welche wir keinen Einfluss haben, entsprechend der Dauer dieser Ereignisse. Dies gilt auch für Verzögerungen bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Für die Dauer vorbezeichneter Hindernisse treten keine Verzugsfolgen ein, selbst wenn wir bei Eintritt dieser Umstände uns schon im Verzug befinden. Auch bei Überschreiten der Lieferfrist bleibt der Besteller zur Übernahme der Ware zu dem für den Tag der Lieferung vereinbarten Preis verpflichtet. Teillieferungen und -leistungen sind grundsätzlich zulässig, soweit sie den Kunden nicht unangemessen benachteiligen oder dieser eine solche bei Vertragsschluss schriftlich ausgeschlossen hat. Kundenseitige Schadensersatzansprüche und das Recht zum Rücktritt wegen verspäteter Lieferung oder Leistung oder Nichtlieferung, -leistung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grobem Verschulden. Sie sind beschränkt auf erforderliche Mehraufwendungen für einen Deckungskauf durch den Kunden. § 9 Versand, Verpackung Grundsätzlich liefern wir „ab Werk“. Der Versand der Ware geschieht stets für Rechnung und Gefahr des Kunden, auch bei frachtfreier Abfertigung. Verpackungen, soweit diese überhaupt bestehen, werden in Ermangelung entgegenstehender zwingender gesetzlicher Vorschriften Eigentum des Kunden und von uns berechnet. Porto- und Frachtkosten, sowie Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach billigem Ermessen, soweit sie nicht verbindlich zwischen den Parteien vereinbart wurde. Im Falle einer Rücksendung ist der Kunde verpflichtet, die Ware ordnungsgemäß und transportsicher zu verpacken. § 10 Abnahme, Gefahrübergang Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen und unverzüglich auf etwaige Mängel hin zu prüfen. Bleibt der Kunde mit der Abholung oder der Annahme des Liefergegenstandes länger als vierzehn Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren vierzehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Annahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist. Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung, soll er sich bei Annahme der Ware die Beschädigung von dem Transportunternehmer schriftlich bestätigen lassen und uns gegenüber unverzüglich eine Mitteilung machen, dass die Annahme wegen der beschädigten Verpackung unter Vorbehalt geschieht. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn wir die Anlieferung übernommen haben. § 11 Mängel, Gewährleistung Der Kunde ist im Rahmen des § 377 HGB unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt der Ware zur Prüfung der Ware auf Sachmängel verpflichtet. Er hat den Sachmangel bei offenkundigen Mängeln binnen einer Frist von weiteren sieben Tagen, bei verborgenen Mängeln binnen sieben Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Eine zunächst nur (fern-) mündlich erfolgte Mängelrüge des Kunden ist unverzüglich in Textform und – soweit möglich – unter Übermittlung photographischer Belege nachzuholen. Bei Anlieferung der Ware ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich auf Vollständigkeit und auf Transportschäden zu untersuchen. Gebraucht, verwendet oder verarbeitet der Kunde die gelieferte Ware, gilt dies als Annahme der Ware und als endgültiger Verzicht des Kunden auf Mängel- oder sonstige Ansprüche aus der Lieferung. Bis zur Erledigung der Mängelrüge darf die bemängelte Ware ohne unsere Zustimmung nicht verändert werden. Der Kunde ist verpflichtet, die bemängelte Ware sorgfältig aufzubewahren, zur Besichtigung verfügbar zu halten und uns auf Verlangen eine Probe zu überlassen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Ersatz von Verwahrungs- oder sonstigen Kosten. Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzusenden; wir übernehmen die Transportkosten, wenn die Mängelrüge berechtigt ist. Wenn der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachkommt oder ohne unsere Zustimmung Änderungen an der bereits beanstandeten Ware vornimmt, verliert er etwaige Sachmängelansprüche. Sind besondere Qualitätsbedingungen gestellt worden oder wird die Ware im Auftrag des Kunden an einen anderen Empfänger oder ins Ausland versandt, so muss sie in unserem Werk vor Versand im Auftrag des Kunden geprüft und abgenommen werden. Andernfalls gilt die Ware mit dem Versand als bedingungsfrei geliefert. Wünscht der Kunde, dass notwendige Prüfungen von uns durchgeführt werden, so hat er uns dieses mitzuteilen. Art und Umfang der Prüfungen sind bis zum Vertragsabschluss zu vereinbaren. Innerhalb einer Toleranz von 5 % der Gesamtauftragsmenge sind fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen zulässig. Ihrem Umfang entsprechend ändert sich dadurch der Gesamtpreis. Eine Gewährleistung hinsichtlich der Eignung der Ware für eine bestimmte Verwendung wird ausgeschlossen, soweit die Art der Verwendung nicht bereits von uns als bestimmungsgemäß bezeichnet oder im Übrigen ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde. Der Kunde trägt vielmehr im Hinblick auf den vorgesehenen Verwendungszweck die Verantwortung für sachgemäße Konstruktion unter Beachtung etwaiger Sicherheitsvorschriften, Auswahl des Werkstoffs und der erforderlichen Prüfverfahren, Richtigkeit und Vollständigkeit der technischen Liefervorschriften und der uns übergebenen technischen Unterlagen und Zeichnungen sowie für die Ausführung beigestellter Fertigungseinrichtungen, und zwar auch dann, wenn Änderungen von uns vorgeschlagen werden, die seine Billigung finden. Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Ferner steht der Kunde dafür ein, dass aufgrund seiner Angaben Schutzrechte und sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werden. Dem Kunden steht es frei, uns nachzuweisen, dass ihn kein Verschulden an der Verletzung der Rechte Dritter trifft. Soweit uns danach eine Haftung gegenüber Dritten trifft, stellt er uns von allen Ansprüchen aus der Benutzung solcher Schutzrechte und Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme notwendigerweise entstehen, frei. Wir sind nicht berechtigt – ohne Zustimmung des Lieferanten – irgendwelche Vereinbarungen zu treffen, insbesondere einen Vergleich abzuschließen. Bei mangelhafter Ware erfolgt nach unserer Wahl Ersatzlieferung oder, sofern möglich, Nachbesserung. Beanstandete Ware kann nur mit unserem Einverständnis zurückgesandt werden. Gewährleistungsrechte stehen nur unseren Vertragspartnern zu. Eine Abtretung ist ausgeschlossen. Der Kunde hat das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt, wenn eine uns gesetzte, angemessene Nachfrist für die Nacherfüllung (Mängelbeseitigung, Nachlieferung, Beschaffung von Ersatzteilen) bezüglich eines Mangels im Sinne dieser Lieferbedingungen durch unser Verschulden fruchtlos verstreicht, die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt oder einer der Parteien nicht mehr zumutbar ist. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware nach unserer Lieferung an einen anderen Ort verbracht worden ist, es sei denn, dies entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. Wir haften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, jedoch für jedes Verschulden bei Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. In diesem Fall wird die Haftung allerdings nur für den typischerweise eintretenden, voraussehbaren Schaden übernommen. Eine darüber hinausgehende Haftung für Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt die Haftung auf Schadenersatz wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie aus dem Produkthaftungsgesetz. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Neuware bei sachgemäßer Verwendung zwölf Monate ab Übergabe der Ware an den Kunden. Bei gebrauchten Sachen wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Die vorgenannte Verkürzung der Gewährleistungsfrist gilt nicht, soweit eine Garantie vereinbart wurde oder zwingende gesetzliche Regelungen eine Haftungsbeschränkung nicht ermöglichen (Produkthaftungsgesetz, vorsätzliches Verhalten oder Arglist). § 12 Gesamthaftung Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 11 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Gewinns, aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt. § 13 Muster, Werkzeuge (auch Vorführgeräte), Zeichnungen Muster und Werkzeuge sind uns vom Auftraggeber im Bedarfsfall verpackungs- und frachtfrei an unser Werk anzuliefern. Stellen wir nach den vom Kunden übermittelten Vorlagen zur Produktion benötigte Muster und Werkzeuge her, so beanspruchen wir hierfür eine Beteiligung des Kunden an den Herstellungskosten, die wir im Rahmen der Vertragsverhandlungen mitteilen und nach Freigabe in Rechnung stellen. Ungeachtet des Herstellungskostenanteils bleiben wir Eigentümer der hergestellten Werkzeuge. Für die uns übergebenen Muster und Werkzeuge übernehmen wir nur die Verantwortung für sachgemäße Benutzung und Lagerung. Es ist Sache des Eigentümers, Muster und Werkzeuge gegen Feuer- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl ausreichend zu versichern. Muster, die länger als fünf Jahre bei uns aufbewahrt werden, vom Kunden nicht zurückverlangt und mindestens vier Jahr nicht mehr verwendet wurden, gehen ohne besondere Benachrichtigung in unser Eigentum über und können ohne weitere Mitteilung an den Kunden durch uns vernichtet werden. Hierzu erteilt der Kunde bereits jetzt seine ausdrückliche Einwilligung. Stellt ein Vertragspartner dem anderen Zeichnungen oder technische Unterlagen über die zu liefernde Ware oder ihre Herstellung oder Muster zur Verfügung, bleiben diese Eigentum des vorlegenden Vertragspartners. Jeder Vertragspartner wird alle Unterlagen (dazu zählen auch Muster, Modelle, Werkzeuge und Daten) und Kenntnisse, die er aus der Geschäftsverbindung erhält, nur für die gemeinsam verfolgten Zwecke verwenden und mit der gleichen Sorgfalt wie entsprechende eigene Unterlagen und Kenntnisse gegenüber Dritten geheim halten, wenn der andere Vertragspartner sie als vertraulich bezeichnet oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse hat. Diese Verpflichtung beginnt ab erstmaligem Erhalt der Unterlagen oder Kenntnisse und endet 3 Jahre nach dem Ende der gesamten Geschäftsverbindung. Die vorgenannte Verpflichtung gilt hingegen nicht für Unterlagen und Kenntnisse, die allgemein bekannt sind oder die bei Erhalt dem Vertragspartner bereits bekannt waren, ohne dass er zur Geheimhaltung verpflichtet war, die danach von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten übermittelt werden oder die von dem empfangenden Vertragspartner ohne Verwertung geheim zuhaltender Unterlagen oder Kenntnisse des anderen Vertragspartners entwickelt werden. § 14 Gerichtsstand, Erfüllungsort Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt, auch wenn dieser seinen Firmensitz im Ausland hat, ausschließlich deutsches Recht. UN Kaufrecht wird ausdrücklich abbedungen. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen ist D-74858 Aglasterhausen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht beeinträchtigt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die den beiderseitigen Interessen am ehesten entspricht. Dasselbe gilt im Falle einer Regelungslücke. Stand: April 2022 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kamatec GmbH gegenüber Privatkunden ________________________________________________________________________ § 1 Geltungsbereich, Allgemeines Die nachstehenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („Allgemeine Geschäftsbedingungen“) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren privaten Kunden, auch wenn sie bei zukünftigen vertraglichen Vereinbarungen nicht ausdrücklich erwähnt oder in Bezug genommen werden. Die Waren werden ausschließlich in den im jeweils aktuellen Katalog, Prospekt, der Werbung oder auf unserer Internetseite angegebenen Ausführungen, Verpackungseinheiten bzw. Mindestmengen geliefert. Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts sowie handelsübliche Abweichungen in Form, Farbe und Gewicht bleiben uns, sofern von der bestellten Qualität und Funktionalität nicht abgewichen wird, vorbehalten. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen, sofern diese für den Kunden zumutbar sind, berechtigt. § 2 Vertragsschluss Der Kunde kann sich auf unserer Internetseite über die angebotenen Waren und Dienstleistungen informieren. Diese stellen kein Angebot dar. Bestellanfragen nehmen wir per Telefon, E-Mail, postalisch oder per Fax entgegen. Der Kunde erhält nach Bestellung eine Auftragsbestätigung mit allen bestellten Waren bzw. Dienstleistungen sowie den einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vertragssprache ist Deutsch. Unsere Angebote sind freibleibend. Eine Bestellung durch einen Kunden ist ein bindendes Angebot und bedarf der Textform, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von vier Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen. Der Lieferumfang richtet sich nach unserer Bestätigung in Textform. Dies gilt auch dann, wenn die von uns geschuldete Leistung nach Vorgaben des Kunden, insbesondere nach einer von ihm stammenden Zeichnung zu bewirken ist. Eine Bezugnahme unsererseits auf DIN/ISO-Vorschriften und andere Vorschriften ist Leistungsbeschreibung und keine Zusicherung von Eigenschaften. Wir sind jederzeit dazu berechtigt, die gesamte Lieferung oder Teile hiervon Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises oder Stellung einer Sicherheit in Höhe der offenen Kaufpreisforderung vorzunehmen. Bei Bestellungen aus dem Ausland behalten wir uns vor, die Ware nur gegen Vorkasse auszuliefern. Mündliche Auskünfte und Zusagen von unserer Seite sind nur dann verbindlich, wenn und soweit wir sie in Textform bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware und Rechnung entsprechen. Die in der Auftragsbestätigung und/oder anderen zwischen uns und dem Kunden gewechselten Schriftstücken enthaltenen Erklärungen über die Beschaffenheit der Ware stellen keine Garantie im Sinne von § 276 Abs. 1 BGB oder eine selbständige Garantie dar. Dies gilt nicht, soweit eine Garantie ausdrücklich vereinbart wird. Die in unserer Auftragsbestätigung bzw. Rechnung aufgeführten Auftrags-Nr., Kunden-Nr. und Rechnungs-Nr. sollen vom Kunden bei Rechnungsbegleichung und bei jeder Kommunikation mit uns angegeben werden. Im Falle einer durch den Vertragspartner modifizierten Annahmeerklärung ist dieser verpflichtet, auf die inhaltlichen Änderungen ausdrücklich hinzuweisen. Fehlt der ausdrückliche Hinweis, ist unsere vorangehende Fassung maßgeblich. Die modifizierte Annahmeerklärung führt nur zum Vertragsschluss, soweit wir sie durch eine (ggfs. erneute) Auftragsbestätigung bestätigen oder ihr durch Zusendung der Waren gemäß der modifizierten Bestellung nachkommen. Treten wir wegen Nichtverfügbarkeit der Ware vom Kaufvertrag zurück, verpflichten wir uns, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und erhaltene Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten. Diese Regelung gilt auch im Falle der Nacherfüllungsansprüche. Ist die bestellte Ware nicht oder nicht mehr verfügbar, behalten wir uns außerdem vor, vor Verbindlichkeit der Bestellung eine nach Preis und Qualität gleichwertige Ware anzubieten. Nach Verbindlichkeit der Bestellung behalten wir uns das Recht vor, im Einzelfall eine im Preis gleichwertige Ware ohne Einschränkung der bestellten Qualität und Funktionalität anzubieten. Für Ersatzartikel gelten im Falle der Annahme der Ware dieselben Mängelansprüche, Garantiebedingungen und Schadensersatzansprüche. § 3 Widerrufsrecht Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Fa. KAMATEC GmbH Im Oberen Tal 31, 74858 Aglasterhausen Tel: 06262/92605-0; Fax: 06262/92605-29; E-Mail: info@kamatec.com mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigelegte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben) unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf unterrichten, an Fa. KAMATEC GmbH, Im Oberen Tal 31, 74858 Aglasterhausen zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Dies gilt auch bei Ware, die nur per Spedition zurückgeschickt werden kann, die Kosten hierfür werden auf höchstens etwa 85,00€ geschätzt. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Ende der Widerrufsbelehrung § 4 Preise, Preisänderungen Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe und zuzüglich der Fracht- und Verpackungskosten. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk. Die vereinbarten Preise gelten nur für die jeweilige Bestellung. In Ermangelung anderer Vereinbarungen sind diese Preise für Nachbestellungen nicht verbindlich. Sofern im Katalog, auf unserer Internetseite oder in der Werbung nicht ausdrücklich anders erwähnt, beziehen sich die Preise auf die jeweils abgebildeten Artikel gemäß Beschreibung, nicht jedoch auf Zubehör oder Dekoration. § 5 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung Der Kaufpreis bzw. Vergütungen sowie die Entgelte für die Nebenleistungen sind vorbehaltlich anderer Vereinbarungen innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Soweit Teilleistungen erbracht werden, können diese auch innerhalb eines einheitlichen Lieferungsvertrages durch Abschlagsrechnungen geltend gemacht und fällig gestellt werden. Erfüllung tritt erst mit Eingang der Zahlung auf unserem Konto ein. Bei der Rechnungsbegleichung per Bankeinzug wird die Ware erst dann Eigentum des Bestellers, wenn der Betrag vollständig und ohne Widerruf der Lastschrift eingezogen werden konnte. Bei der Wahl des Lastschriftverfahrens durch den Besteller gelten die Vorschriften des europäischen Zahlungssystems SEPA. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf fünf Tage verkürzt. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift wegen mangelnder Kontodeckung oder aufgrund vom Besteller falsch übermittelter Kontodaten entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, die Abbuchungserlaubnis für die Zukunft zu widerrufen. Bei Zahlung per SEPA-Basislastschrift oder per SEPA-Firmenlastschrift ermächtigt der Kunde uns durch Erteilung eines entsprechenden SEPA-Mandats, den Rechnungsbetrag vom angegebenen Konto einzuziehen. Skontoabzüge sind nur zulässig, soweit wir sie gewähren, und setzen im Übrigen voraus, dass keine Zahlungsrückstände aus der gesamten Geschäftsverbindung bestehen. Im Falle von Zahlungsrückständen gilt bis zu deren vollständigem Ausgleich Vorkasse vereinbart. Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst auf Altschulden des Kunden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, sind wir berechtigt Zahlungen zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen ist der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Bei festgestellten Mängeln ist der Kunde nur insoweit zur Zurückbehaltung des Kaufpreises berechtigt, wie dies in Anbetracht der Mängel angemessen erscheint. Uns steht das Recht zu, die Ware erst nach Zahlung durch den Kunden an diesen auszuliefern bzw. die Leistung zu erbringen, sofern der Kunde aus früheren Leistungen vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht eingehalten hat oder noch Zahlungsrückstände aus diesen ausstehen bzw. die Zahlungsfähigkeit des Kunden in Frage gestellt ist. Der Kunde ist mit dem Erhalt von Rechnung in elektronischer Form (PDF) einverstanden § 6 Verzug Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden sind wir berechtigt, Mahngebühren für jedes Mahnschreiben in Höhe von 15,00 € sowie vom Zeitpunkt der Fälligkeit an Zinsen in Höhe neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Wir können bei Zahlungsverzug nach Mitteilung an den Kunden die Erfüllung unserer Verpflichtung bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen. § 7 Eigentumsvorbehalt Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns aus dem Lieferverhältnis zustehen. Das gilt auch, wenn Zahlungen ausdrücklich auf bestimmte Forderungen geleistet werden. Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind pfleglich zu behandeln. § 8 Liefertermine, Lieferumfang Die vereinbarten Lieferfristen und -termine sind nicht verbindlich, soweit nicht ein fester Termin in Textform vereinbart ist. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht, bevor alle Einzelheiten der Ausführung geklärt sind und alle sonstigen vom Kunden zu erfüllenden Voraussetzungen vorliegen; Entsprechendes gilt für Liefertermine. Sie ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Streik und Aussperrung, behördlichen Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, produktionstechnischen Schwierigkeiten, Ausschuss und Nacharbeitungen, Betriebsstörungen, Pandemien, Personalmangel und Mangel an Transportmitteln sowie insgesamt beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, auf welche wir keinen Einfluss haben, entsprechend der Dauer dieser Ereignisse. Dies gilt auch für Verzögerungen bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Für die Dauer vorbezeichneter Hindernisse treten keine Verzugsfolgen ein, selbst wenn wir bei Eintritt dieser Umstände uns schon im Verzug befinden. Auch bei Überschreiten der Lieferfrist bleibt der Besteller zur Übernahme der Ware zu dem für den Tag der Lieferung vereinbarten Preis verpflichtet. Teillieferungen und -leistungen sind grundsätzlich zulässig, soweit sie den Kunden nicht unangemessen benachteiligen oder dieser eine solche bei Vertragsschluss schriftlich ausgeschlossen hat. Kundenseitige Schadensersatzansprüche und das Recht zum Rücktritt wegen verspäteter Lieferung oder Leistung oder Nichtlieferung, -leistung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grobem Verschulden. Sie sind beschränkt auf erforderliche Mehraufwendungen für einen Deckungskauf durch den Kunden. § 9 Versand, Verpackung Grundsätzlich liefern wir „ab Werk“. Der Versand der Ware geschieht stets für Rechnung und Gefahr des Kunden, auch bei frachtfreier Abfertigung. Verpackungen, soweit diese überhaupt bestehen, werden in Ermangelung entgegenstehender zwingender gesetzlicher Vorschriften Eigentum des Kunden und von uns berechnet. Porto- und Frachtkosten, sowie Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach billigem Ermessen, soweit sie nicht verbindlich zwischen den Parteien vereinbart wurde. Im Falle einer Rücksendung ist der Kunde verpflichtet, die Ware ordnungsgemäß und transportsicher zu verpacken. § 10 Abnahme, Gefahrübergang Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Er wird gebeten, den Liefergegenstand unverzüglich auf etwaige Mängel hin zu prüfen; erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung, soll er sich bei Annahme der Ware die Beschädigung von dem Transportunternehmer schriftlich bestätigen lassen und uns gegenüber unverzüglich eine Mitteilung machen, dass die Annahme wegen der beschädigten Verpackung unter Vorbehalt geschieht. Die Nichtbeachtung dieser Bitte führt nicht zum Verlust von Mängelansprüchen. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn wir die Anlieferung übernommen haben. § 11 Mängel, Gewährleistung Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzusenden; wir übernehmen die Transportkosten, wenn die Mängelrüge berechtigt ist. Wenn der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachkommt oder ohne unsere Zustimmung Änderungen an der bereits beanstandeten Ware vornimmt, verliert er etwaige Sachmängelansprüche. Sind besondere Qualitätsbedingungen gestellt worden oder wird die Ware im Auftrag des Kunden an einen anderen Empfänger oder ins Ausland versandt, so muss sie in unserem Werk vor Versand im Auftrag des Kunden geprüft und abgenommen werden. Andernfalls gilt die Ware mit dem Versand als bedingungsfrei geliefert. Wünscht der Kunde, dass notwendige Prüfungen von uns durchgeführt werden, so hat er uns dieses mitzuteilen. Art und Umfang der Prüfungen sind bis zum Vertragsabschluss zu vereinbaren. Innerhalb einer Toleranz von 5 % der Gesamtauftragsmenge sind fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen zulässig. Ihrem Umfang entsprechend ändert sich dadurch der Gesamtpreis. Eine Gewährleistung hinsichtlich der Eignung der Ware für eine bestimmte Verwendung wird ausgeschlossen, soweit die Art der Verwendung nicht bereits von uns als bestimmungsgemäß bezeichnet oder im Übrigen ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde. Der Kunde trägt vielmehr im Hinblick auf den vorgesehenen Verwendungszweck die Verantwortung für sachgemäße Konstruktion unter Beachtung etwaiger Sicherheitsvorschriften, Auswahl des Werkstoffs und der erforderlichen Prüfverfahren, Richtigkeit und Vollständigkeit der technischen Liefervorschriften und der uns übergebenen technischen Unterlagen und Zeichnungen sowie für die Ausführung beigestellter Fertigungseinrichtungen, und zwar auch dann, wenn Änderungen von uns vorgeschlagen werden, die seine Billigung finden. Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Bei mangelhafter Ware erfolgt nach unserer Wahl Ersatzlieferung oder, sofern möglich, Nachbesserung. Beanstandete Ware kann nur mit unserem Einverständnis zurückgesandt werden. Gewährleistungsrechte stehen nur unseren Vertragspartnern zu. Eine Abtretung ist ausgeschlossen. Der Kunde hat das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt, wenn eine uns gesetzte, angemessene Nachfrist für die Nacherfüllung (Mängelbeseitigung, Nachlieferung, Beschaffung von Ersatzteilen) bezüglich eines Mangels im Sinne dieser Lieferbedingungen durch unser Verschulden fruchtlos verstreicht, die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt oder einer der Parteien nicht mehr zumutbar ist. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware nach unserer Lieferung an einen anderen Ort verbracht worden ist, es sei denn, dies entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. Wir haften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, jedoch für jedes Verschulden bei Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. In diesem Fall wird die Haftung allerdings nur für den typischerweise eintretenden, voraussehbaren Schaden übernommen. Eine darüber hinausgehende Haftung für Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt die Haftung auf Schadenersatz wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sowie aus dem Produkthaftungsgesetz. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Neuware bei sachgemäßer Verwendung 24 Monate ab Übergabe der Ware an den Kunden. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate. Die vorgenannte Verkürzung der Gewährleistungsfrist gilt nicht, soweit eine Garantie vereinbart wurde oder zwingende gesetzliche Regelungen eine Haftungsbeschränkung nicht ermöglichen (Produkthaftungsgesetz, vorsätzliches Verhalten oder Arglist). § 12 Gesamthaftung Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 11 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Gewinns, aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt. § 13 Muster, Werkzeuge (auch Vorführgeräte), Zeichnungen Muster und Werkzeuge sind uns vom Auftraggeber im Bedarfsfall verpackungs- und frachtfrei an unser Werk anzuliefern. Stellen wir nach den vom Kunden übermittelten Vorlagen zur Produktion benötigte Muster und Werkzeuge her, so beanspruchen wir hierfür eine Beteiligung des Kunden an den Herstellungskosten, die wir im Rahmen der Vertragsverhandlungen mitteilen und nach Freigabe in Rechnung stellen. Ungeachtet des Herstellungskostenanteils bleiben wir Eigentümer der hergestellten Werkzeuge. Für die uns übergebenen Muster und Werkzeuge übernehmen wir nur die Verantwortung für sachgemäße Benutzung und Lagerung. Es ist Sache des Eigentümers, Muster und Werkzeuge gegen Feuer- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl ausreichend zu versichern. Muster, die länger als fünf Jahre bei uns aufbewahrt werden, vom Kunden nicht zurückverlangt und mindestens vier Jahr nicht mehr verwendet wurden, gehen ohne besondere Benachrichtigung in unser Eigentum über und können ohne weitere Mitteilung an den Kunden durch uns vernichtet werden. Hierzu erteilt der Kunde bereits jetzt seine ausdrückliche Einwilligung. Stellt ein Vertragspartner dem anderen Zeichnungen oder technische Unterlagen über die zu liefernde Ware oder ihre Herstellung oder Muster zur Verfügung, bleiben diese Eigentum des vorlegenden Vertragspartners. Jeder Vertragspartner wird alle Unterlagen (dazu zählen auch Muster, Modelle, Werkzeuge und Daten) und Kenntnisse, die er aus der Geschäftsverbindung erhält, nur für die gemeinsam verfolgten Zwecke verwenden und mit der gleichen Sorgfalt wie entsprechende eigene Unterlagen und Kenntnisse gegenüber Dritten geheim halten, wenn der andere Vertragspartner sie als vertraulich bezeichnet oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse hat. Diese Verpflichtung beginnt ab erstmaligem Erhalt der Unterlagen oder Kenntnisse und endet 3 Jahre nach dem Ende der gesamten Geschäftsverbindung. Die vorgenannte Verpflichtung gilt hingegen nicht für Unterlagen und Kenntnisse, die allgemein bekannt sind oder die bei Erhalt dem Vertragspartner bereits bekannt waren, ohne dass er zur Geheimhaltung verpflichtet war, die danach von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten übermittelt werden oder die von dem empfangenden Vertragspartner ohne Verwertung geheim zuhaltender Unterlagen oder Kenntnisse des anderen Vertragspartners entwickelt werden. § 14 Schlußbestimmungen Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß des UN Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht beeinträchtigt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die den beiderseitigen Interessen am ehesten entspricht. Dasselbe gilt im Falle einer Regelungslücke. § 15 Online-Streitbeilegung Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter www.ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit. __________________________________________________________________________ Stand: April 2022 Anbieterkennung: KAMATEC GmbH Im Oberen Tal 31 74858 Aglasterhausen Vertreten durch: Franz Schnitzhofer Bastian Schnitzhofer Elena Mühlfeld Kontakt: Telefon: 06262-92605-0 Fax: 06262-92605-29 E-Mail: info@kamatec.com Registereintrag: Eintragung im Registergericht: Mannheim Registernummer: HRB 701700 Umsatzsteuer-ID: Umsatzsteuer-Id.-Nr.: DE 814 811 135 Widerrufsformular An KAMATEC GmbH Im Oberen Tal 31 74858 Aglasterhausen Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns(*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Ware(n): Artikelnummer: _________________________________________ Artikelbezeichnung: __________________________________________________________ bestellt am/erhalten am(*): ___________________________ Vor- und Nachname des Verbrauchers: _____________________________________________________________ Anschrift des Verbrauchers: ______________________________________________________________ Datum, Unterschrift: ______________________________________________________________ (*) Unzutreffendes bitte streichen <

  • Finanzierung | ION-7

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  • Lackiertechniker gesucht | ION-7

    Lackiertechniker im Außendienst (m/w/d) gesucht. Wir freuen uns auf Ihre Initiativbewerbung. AUSSENDIENST - M / W / D Lackiertechniker/meister im Außendienst Initiativbewerbung Du bist Kfz-Lackierer und willst raus aus der Kabine? Dann komm zu uns! Was erwartet dich? Du führst Demos des Stickstofflackiergeräts ION-7 direkt beim Kunden durch und schulst Lackierer in der Technologie. Du betreust Bestandskunden und führst Wartungen durch. Du akquirierst neue Kunden in deinem Gebiet und begleitest sie bis zum Vertragsabschluss. Du vertrittst KAMATEC bei Messen und Verbandstreffen in deiner Region. Das bieten wir dir Firmenwagen Für deinen Außendienst-Alltag Eigenes Gebiet Verantwortung ab Tag 1 Du-Kultur Direkt, offen und auf Augenhöhe Kurze Wege Flache Hierarchien, schnelle Entscheidungen Familiäres Team Zusammenhalt und regelmäßige Firmenevents Corporate Benefits Mitarbeiterrabatte bei Partnerunternehmen Das bringst du mit Technisches Verständnis und schnelle Auffassungsgabe Berufserfahrung in der Lackierung Erste Erfahrung im Bereich Verkauf und Service von Vorteil, aber keine Pflicht Hohe Kunden- und Serviceorientierung sowie Engagement, Motivation und Flexibilität Hohe Eigenverantwortung und Teamfähigkeit Sehr gute Kommunikationsfähigkeit sowie sehr gute Deutschkenntnisse Reisebereitschaft Besitz der Führerscheinklasse B Jetzt bewerben Schick uns deine Bewerbung per Mail an karriere@kamatec.com oder fülle das Bewerberformular aus: Vielen Dank! Absenden Ich stimme zu, dass KAMATEC GmbH meine angegebenen Daten zur Bearbeitung meiner Bewerbung speichert und mich diesbezüglich kontaktiert. Die Daten werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht. Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutz* Was möchtest du uns noch mitteilen? Hier ist auch Platz für einen kurzen Lebenslauf Wie lange arbeitest du schon als Lackierer?* Wohnort* Telefon* E-Mail* Name* Nächste Seite: Produkte Technik Nur mit ION-7 Referenzen Finanzierung Umwet Kontakt KAMATEC © 2026 KAMATEC GmbH | Im Oberen Tal 31 | 74858 Aglasterhausen | Germany AGB DATENSCHUTZ IMPRESSUM KAMATEC Über uns Unser Team Karriere News Weitere Produkte ION-7 Home Produkt Technik Nur mit ION-7 Service Finanzierung Umwelt KONTAKT Kontaktformular Newsletter Nächste Seite: KAMATEC © 2026 KAMATEC GmbH | Im Oberen Tal 31 | 74858 Aglasterhausen | Germany KAMATEC Über uns Unser Team Karriere News Weitere Produkte ION-7 Home Produkt Technik Nur mit ION-7 Service Finanzierung Umwelt KONTAKT Kontaktformular Newsletter AGB DATENSCHUTZ IMPRESSUM

  • KAMATEC | ION-7

    ION-7 ist eine Produktneuentwicklung der KAMATEC GmbH. Über uns und ION-7 Die Entwickler von ION-7: Bastian & Franz Schnitzhofer ION-7 ist eine Produktneuentwicklung der KAMATEC GmbH. Wir waren über 4 Jahre Händler von Eurosider und haben das Nitrotherm-Spray auf dem deutschen und österreichischen Markt etabliert. ION-7 ist nun die Weiterentwicklung von KAMATEC , welche unser komplettes Know-How der letzten Jahre und die Interessen der Werkstätten in einem Gerät vereint. Kostenlos & unverbindlich testen Die Menschen hinter KAMATEC Ein Team Franz Schnitzhofer Technischer Berater Bastian Schnitzhofer Geschäftsführer | Export & Entwicklung Elena Mühlfeld Geschäftsführerin | Brand & Communication Manager Patrick Stögbauer Verkaufsleitung Innendienst Luca Rensch Marketing Jeannine Volk Buchhaltung Nadine Wagner Innendienst Martin Biedermann Versand | Reklamation Nick Langenfeld Kfz Lackierermeister / Gebietsverkaufsleiter Mario Thummernicht Lackiertechniker Werde ein Teil von KAMATEC. Bewirb dich jetzt! Entwicklungsstandort Aglasterhausen Im Dreieck zwischen Heidelberg, Sinsheim und Heilbronn liegt Aglasterhausen, mit seinen knapp 5.000 Einwohnern. Seit 2015 ist die KAMATEC GmbH mit ihrem Hauptsitz dort ansässig. In der Nähe sind Großkonzerne wie SAP oder auch BASF. Kontaktiere uns Franz Schnitzhofer Geschäftsführer Bastian Schnitzhofer Geschäftsführer | Export & Entwicklung Doris Schnitzhofer Elena Mühlfeld (geb. Schnitzhofer) Brand & Communication Manager Patrick Stögbauer Verkaufsleitung Innendienst Luca Rensch Marketing Alisson Miron Marketing Florian Prosteder Kfz Lackierermeister / Gebietsverkaufsleiter Martin Biedermann Versand | Reklamation Erkan Daskiran Verkauf Michael Blumberg Kfz Lackierermeister / Gebietsverkaufsleiter Jeannine Volk Buchhaltung

  • Technik | ION-7

    Neuste Membrantechnik kombiniert mit der fortschrittlichsten Heizung – und dazu noch eine Ionisierung made in Germany! Hochleistungsstarke Membran für eine einfache Stickstoffgewinnung ohne externe Stickstoffflasche. Effektive neue Schlauchheizung. Jetzt kostenlos testen Wärme und Ionisierung die perfekte Kombination mit Stickstoff Die Ionisierung ermöglicht ein nahezu staubfreies Lackieren. So einfach ist die Stickstoff-Gewinnung! Durch die eingebaute hochleistungsstarke Membran kann der Stickstoff direkt aus der Druckluft gewonnen werden. Es wird keine externe Stickstoffflasche benötigt. Kontakt Jetzt kostenlos testen Der große Vorteil gegenüber anderen auf dem Markt erhältlichen Schlauchheizungen: Für die letzten zwei Meter kann ein eigener Schlauch verwendet werden. Unsere fortschrittlichste Heizung. Jetzt noch effektiver und umweltschonender: Die neue zum Patent angemeldete Schlauchheizung The Next Big Thing Unser ION-7 Touch-Display

  • Bewertung | ION-7

    Wir freuen uns über Ihr Feedback zum ION-7 zum lackieren mit Stickstoff. Wie zufrieden sind Sie mit dem ION-7? * Sterne-Rating Wie viel Material sparen Sie ein? 10% 20% 30% Um wie viel % hat sich Ihre Ablüftzeit reduziert? 10% 20% 30% * Name Unternehmen * E-Mail-Adresse Nachricht * Dürfen wir Ihr Feedback veröffentlichen? Einreichen

  • Kontakt | ION-7

    Treten Sie mit uns in Kontakt. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht. Oder sprich in Echtzeit mit unserem Team. Egal ob per Chat oder Telefon. Chat Stelle uns deine Fragen im live-Chat. Unsere Kollegen sind zu unseren Geschäftszeiten für dich erreichbar. Einfach auf das Icon drücken. Telefon Zu unseren Geschäftszeiten erreichst du uns auch per Telefon. Oder du schickst uns eine Rückrufbitte per Mail. Dann melden wir uns bei dir. Unsere Geschäftszeiten zu denen du uns per Chat oder Telefon erreichen kannst: Montag bis Donnerstag: 8-12 Uhr & 13-17 Uhr Freitag: 8-12 Uhr & 13-16 Uhr Ihre Ansprechpartner Franz Schnitzhofer Kfz und Karosseriebaumeister Geschäftsführer Bastian Schnitzhofer Dipl.-Ing. oec Geschäftsführer Kontakt aufnehmen Absenden KAMATEC GmbH Im Oberen Tal 31 D-74858 Aglasterhausen +49 (0) 6262 92605 0 info@kamatec.com *Pflichtfelder Du hast eine Frage oder benötigst unsere Hilfe? Kontaktiere uns über das Formular und wir melden uns bei dir! Kontakt aufnehmen KAMATEC GmbH Im Oberen Tal 31 D-74858 Aglasterhausen +49 (0) 6262 92605 0 info@kamatec.com *Pflichtfelder Nick Langenfeld Kfz Lackierermeister Gebietsverkaufsleiter Mario Thummernicht Lackiertechniker

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    Mit unserem Amortisationsrechner erfahren Sie innerhalb weniger Klicks, wie viel Sie mit ION-7 sparen können.

  • Service | ION-7

    Unser Service für deine beste Lackierung. Dafür ist unser Team immer für dich da – wo immer du bist. Unser Service. Für deine beste Lackierung. Wenn sich draußen alles ändert, ist es gut, wenn das Bekannte gleichbleibt. Nur wird es effizienter, umweltfreundlicher und kostengünstiger. Und damit das alles auch gut klappt, ist unser Team immer für dich da – wo immer du bist. Kostenlos & unverbindlich testen ION-7 und Schulen ION-7 weckt Kreativität, ist besser für die Gesundheit und Umwelt. Deshalb sind wir regelmäßig mit Schulen in Kontakt, zeigen das Gerät und jeder Schüler darf damit lackieren. Kostenlos & unverbindlich testen So läuft eine Vorführung ab Kostenlos und unverbindlich testen 3. Vorführung Während der ganzen Testphase lackieren eure Lackierer und lernen das Gerät kennen. Unser Lacktechniker ist während der gesamten Zeit vor Ort und steht mit Rat und Tat zur Seite. 1. Terminabsprache Terminabsprache zwischen dir und einem unserer Lacktechniker. 2. Testphase Einer unserer Lackiertechniker kommt für ein bis zwei Tage zu euch in den Betrieb für die Testphase. 4. Documentacion Die Testphase wird dokumentiert, um die genaue Höhe der Einsparung zu ermitteln. 5. Entscheidung Erst jetzt entscheidest du, ob du in Zukunft mit Stickstoff lackieren möchten. Wenn du Unterstützung brauchst, sind wir für dich da. Sprich jetzt mit unserem Team. Ob per Chat, Telefon oder Mail, wir helfen dir sofort bei deinen Fragen. Unsere Geschäftszeiten zu denen du uns per Chat oder Telefon erreichen kannst: Montag bis Donnerstag: 8-12 Uhr & 13-17 Uhr Freitag: 8-12 Uhr & 13-16 Uhr Chat Stelle uns deine Fragen im live-Chat. Unsere Kollegen sind zu unseren Geschäftszeiten für dich erreichbar. Einfach auf das Icon drücken. Telefon Zu unseren Geschäftszeiten erreichst du uns auch per Telefon. Oder du schickst uns eine Rückrufbitte per Mail. Dann melden wir uns bei dir. Telefon +49(0) 6262-92605-0 E-Mail Du erreichst uns natürlich auch per Mail. Im Regelfall antworten wir dir an Werktagen innerhalb von einem Tag. E-Mail FAQs Du hast noch Fragen? Kein Problem. Wir haben die meistgestellten Fragen hier zusammengetragen. Deine Frage ist nicht dabei? Kontaktiere uns gerne, wir beantworten sie dir gerne. Stickstoff Vorführung, Service, Miete Voraussetzungen Lackierung So läuft eine Vorführung ab Kostenlos und unverbindlich testen 1. Terminabsprache Terminabsprache zwischen dir und einem unserer Lacktechniker. 2. Testphase Einer unserer Lackiertechniker kommt für ein bis zwei Tage zu euch in den Betrieb für die Testphase. 3. Vorführung Während der ganzen Testphase lackieren eure Lackierer und lernen das Gerät kennen. Unser Lacktechniker ist während der gesamten Zeit vor Ort und steht mit Rat und Tat zur Seite. 4. Documentacion Die Testphase wird dokumentiert, um die genaue Höhe der Einsparung zu ermitteln. 5. Entscheidung Erst jetzt entscheidest du, ob du in Zukunft mit Stickstoff lackieren möchten. Häufig gestellte Fragen Lackieren mit Stickstoff BAFA Wieso wird Stickstoff zum Lackieren verwendet? Stickstoff hat im Vergleich zu Druckluft einige entscheidende Vorteile. Der größte Vorteil ist, dass durch den Einsatz von Stickstoff der Sprühnebel verringert wird (weniger Overspray). Da Sauerstoff der Träger von Wasserstoffmolekülen ist, haben wir bei der Verwendung von Stickstoff kürzere Ablüftzeiten. Dadurch kann beispielsweise pro Tag ein Lackiergang mehr durchgeführt werden. Was bringt mir der Einsatz des Gerätes? In der Automobilbranche wird immer mehr Wert auf Effizienz gelegt. Das Ziel beim Lackieren mit Stickstoff ist es, spürbare Lackeinsparungen zu erzielen. Durch den Einsatz von Stickstoff als Trägermaterial können wir eine Einsparung von mind. 15%* garantieren. Ein weiterer Vorteil ist die Verringerung des Sprühnebels (weniger Overspray). Daraus ergibt sich ein gesünderes lackieren für den Lackierer und weniger Wartungsarbeit mit Filterwechsel. Woher kommt der Stickstoff? Um mit Stickstoff zu lackieren werden keine externen Stickstoffquellen benötigt. Da unsere Umgebungsluft zu etwa 78% aus Stickstoff besteht, wird der benötigte Stickstoff aus der zugeführten Druckluft gefiltert. Hierzu wird ein spezielles Membransystem im Gerät verwendet. Was wird benötigt um das System nutzen zu können? Alles was Sie benötigen um das System in Betrieb nehmen zu können, ist ein Strom- und Druckluftanschluss. Das Gerät wird an die vorhandene Druckluft angeschlossen. Dadurch werden keine Neuinvestitionen nötig. Vorhandene Lackierpistolen & Lacke können problemlos weiterverwendet werden. Es werden keine Stickstoffflaschen benötigt! Durch das spezielle Membran-System wird Stickstoff aus der zugeführten Druckluft generiert. Habe ich Farbtonunterschiede, wenn der Spritzdruck reduziert wird?" Wir können Entwarnung geben: NEIN! Das haben wir sogar mit führenden Lackherstellern in Deutschland getestet – mit Erfolg! Bei den getesteten Farben waren alle Spritzmuster vergleichbar zu denen, die mit konventioneller Druckluft lackiert wurden. Sie haben immer noch Bedenken? Sprechen Sie uns an, wir sagen Ihnen gerne bei welchen Lackherstellern wir getestet haben! Muss ich einen anderen Lack oder Materialien verwenden? Nein, Sie können wie den vorhandenen Lack verwenden. Nur das Trägermaterial wird verändert. Kann ich das Gerät auch für Klarlack verwenden? Ja, mit Stickstoff wird beim Auftragen des Klarlacks der gleiche Effekt erzielt, wie bei Basislack. Ich möchte das Lackieren mit Stickstoff testen, ist das möglich? Ja, wir verkaufen kein Gerät ohne Vorführung. Daher ist es auf jeden Fall möglich das Gerät vorab zu testen. Wer kommt zur Vorführung? Einer unserer erfahrenen Lackiertechniker kommt bei Ihnen im Betrieb vorbei. Ist die Vorführung bindend? Nein, erst nach der Testphase entscheiden Sie, ob Sie in Zukunft mit Stickstoff lackieren möchten. 1 Terminabsprache Terminabsprache zwischen dir und einem unserer Lacktechniker. 2 Testphase Einer unserer Lackiertechniker kommt für ein bis zwei Tage zu euch in den Betrieb für die Testphase. 3 Vorführung Während der ganzen Testphase lackieren eure Lackierer und lernen das Gerät kennen. Unser Lacktechniker ist während der gesamten Zeit vor Ort und steht mit Rat und Tat zur Seite. 4 Dokumentation Die Testphase wird dokumentiert, um die genau Höhe der Einsparung zu ermitteln. 5 Entscheidung Erst jetzt entscheidest du, ob du in Zukunft mit Stickstoff lackieren möchtest. So läuft eine Vorführung ab Kostenlos und unverbindlich testen

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